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Die bisher für die Jahre 2021 und 2022 befristet gültige Begrenzung der solidarischen Finanzierung der Kosten der EL bei Bewohnenden von Pflegeheimen hat sich bewährt und soll deshalb ab 2023 unbefristet weitergeführt werden. Ergänzend dazu soll die Vergleichbarkeit der Aufenthaltstaxen der Pflegeheime erhöht und eine Rechtsgrundlage für die subsidäre Übernahme eines Heimdepots durch die Wohngemeinde eingeführt werden.
Am 7. März 2021 hiessen Volk und Stände eine Volksinitiative gut. Seither verbietet Artikel 10a der Bundesverfassung die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Dieses Verbot ist innert zwei Jahren umzusetzen. Der Bundesrat schlägt eine Umsetzung im Strafgesetzbuch vor.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will die Kindergartenlehrpersonen im Lohnband künftig höher einreihen, da sich der tiefere Lohn im Vergleich zu anderen Lehrpersonen nicht mehr rechtfertigen lasse. Deshalb hat er einen Entwurf der Änderung der Verordnung über die Besoldung der Lehrpersonen in eine externe Vernehmlassung geschickt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung in eine externe Vernehmlassung geschickt. Mit dem neuen Gesetz wird die bisherige komplexe Finanzierung von Behindertenheimen vereinfacht und auf die erforderliche gesetzliche Grundlage gestellt.
Der Bundesrat will den Schutz von Personen, die minderjährig verheiratet werden, weiter verbessern. Eine Evaluation hat ergeben, dass beim Eheungültigkeitsgrund der Minderjährigkeit gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Dieser wird nun umgesetzt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Verordnungsänderungen über die Rechtsstellung des Staatspersonals in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es unter anderem um die Regelungen des Vaterschaftsurlaubs, die Einführung von saisonalen Anstellungen oder das Case Management.
Das Historische und das Natur-Museum Luzern sollen zum neuen «Luzerner Museum für Natur, Geschichte und Gesellschaft» werden. Für den Zusammenschluss der beiden kantonalen Museen ist eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes erforderlich, für welche von Februar bis April 2021 eine Vernehmlassung stattfand. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer schrieben in ihrer Stellungnahme, sie könnten sich ohne genauere Kenntnis des neuen Museumskonzepts nicht zum Zusammenschluss äussern.