Quelle
www.bs.ch

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Abgeschlossen
18. August 2021 - 17. November 2021

Gesetzesentwurf zum Kantonalen Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung

In den letzten 25 Jahren hat sich gesellschaftlich in Bezug auf die Gleichstellung viel gewandelt. Der Geschlechterbegriff lässt sich heute nicht mehr auf «Frau» und «Mann» begrenzen. Die vermehrte Sichtbarkeit, insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI) zeigt auf, dass Geschlecht und sexuelle Orientierung in seiner Vielfalt gedacht werden muss. Zudem sind auch die unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen im alltäglichen Leben von LGBTI Menschen deutlich geworden, die auf einen umfassenden gleichstellungsrelevanten Handlungsbedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen verweisen. Der Regierungsrat hat den Auftrag erhalten, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, um diesen erweiterten Gleichstellungsauftrag zu verankern. Dieser soll es dem Kanton ermöglichen, sich aktiv für die Gleichstellung aller Menschen einzusetzen, die aufgrund von Geschlechterstereotypen diskriminiert werden.