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Die Abgabe verfolgt drei Hauptziele: Sie setzt das Verursacherprinzip im Strassenschwerverkehr um: Wer mehr fährt, soll auch mehr bezahlen. Sie berücksichtigt die externen Kosten und Nutzen des Schwerverkehrs und führt so das Prinzip der vollen Kostendeckung in diesem Bereich ein. Sie baut Wettbewerbsverzerrungen zwischen Strasse und Schiene ab und leistet somit einen Beitrag zur Kostenwahrheit im Verkehr.
Im Auftrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK -N) führt der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf über die Familienzulagen durch. Der Entwurf basiert auf dem Grundsatz "Ein Kind - eine Zulage", wobei der Anspruch auf eine derartige Zulage unabhängig vom Beruf und der Erwerbstätigkeit der Eltern für alle gleich ist. Vorgeschlagen wird ferner ein gesamtschweizerischer Lastenausgleich und die Anpassung an die Teuerung. Sowohl im bezug auf die Höhe der Zulagen wie auch auf die Finanzierungsart werden Varianten zur Diskussion gestellt.
Vernehmlassung im Auftrag einer Parlamentarischen Kommission.
Die Vorlage berücksichtigt Erziehungsarbeit, führt weitere gewichtige Verbesserungen ein und modernisiert die Erwerbsersatzordnung.
Das bereits über 100 Jahre alte Bundesgesetz über die Handhabung der Bahnpolizei soll durch eine zeitgemässe Gesetzgebung abgelöst werden. Auch unter der neuen Rechtsgrundlage liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste und den störungsfreien Betrieb der Bahnen nach wie vor bei den Transportunternehmen. Sie können aber zur Bewältigung dieser Aufgaben geeignetes Bahnpersonal ausbilden und einsetzen, bzw. besondere Sicherheitsdienste beiziehen. Die darnit verbundenen Kosten gelten als Betriebskosten, die in die Fahrpreise mit einbezogen werden dürfen.
Der vorliegende Entwurf bringt zwei wesentliche Änderungen: einerseits die Einführung eines neuen Kurzaufenthalterstatuts für kurzfristige Tätigkeiten und als Ersatz für das Saisonnierstatut, und andererseits eine Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für Tänzerinnen in Nachtlokalen. Daneben sollen die neuen Höchstzahlen für das nächste Kontingentsjahr vom 1. Oktober 1995 bis 30. November 1996 festgelegt werden.
Es stehen zwei Varianten von Gesetzesentwürfen zur Diskussion: Bei der Variante Beschleunigung werden die Verrechnungssteuerguthaben nicht verzinst. Hingegen wird das Rückerstattungsverfahren beschleunigt und überschaubarer gemacht. Die Variante Verzinsung sieht zusätzlich zur Beschleunigung des Verfahrens eine Verzinsung des Rückerstattungsguthabens vor. Vernehmlassung im Auftrag einer Parlamentarischen Kommission.
Vereinbarung (MOU) zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation zur Durchführung des Projektes MERCURE.
- Verordnung über die Inkraftsetzung und Einführung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, - Verordnung über die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung, - Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung
Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und Bundesbeschluss betreffend das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen; Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz.
Bundesbeschluss über die Aufhebung des Pulverregals und Änderung des Sprengstoffgesetzes.