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Eine aus Vertretungen der Gemeinden und des Kantons paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat im vergangenen Jahr die Verfahrensabläufe und Schnittstellen zwischen den Familiengerichten als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und den Gemeinden sowie weiteren Behörden und Stellen analysiert. Die erarbeiteten Optimierungsmassnahmen werden in der Anhörungsvorlage umfassend dargestellt. Ausschliesslich für jene Optimierungsmassnahmen, die Gesetzesänderungen zur Folge haben, erfolgt eine öffentliche Anhörung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB).
Zusätzlich zu den aufgrund der Optimierungsmassnahmen aus dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) notwendigen Gesetzesänderungen ist die Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage für den Arrest als Sanktion bei schweren Regelverstössen von zivilrechtlich Eingewiesenen im Jugendheim Aarburg Gegenstand der Anhörung. Weil diese Änderung zeitlich dringlich ist, wird sie in einer separaten Synopse dargestellt und die Anhörungsdauer wird für diesen Punkt auf knapp zwei Monate verkürzt.