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18. juin 2025 - 31. août 2025

Revision der Kantonsverfassung (KV), des Gerichtsorganisationsgesetzes und weiterer Erlasse (Revision Gerichtsorganisation)

Die Gerichte im Kanton Appenzell I.Rh. sind geprägt vom Milizsystem. Beim Kantonsgericht als oberem kantonalen Gericht (Rechtsmittelinstanz) ist keine Richterin und kein Richter angestellt. Das Präsidium wird in einem Nebenamt ausgeübt. Im Zuge der letzten Revision der Entschädigung des Kantonsgerichtspräsidiums ging die Staatswirtschaftliche Kommission des Grossen Rats von einem Pensum von etwa 35% aus (Protokoll der Session vom 2. Dezember 2019, S. 25). Auf Stufe Bezirksgericht ist einzig die Präsidentin beziehungsweise der Präsident in einem Vollamt angestellt. Die Vermittlerinnen und Vermittler der einzelnen Bezirke sowie die Mitglieder der kantonalen Schlichtungsstellen für Miete und nicht landwirtschaftliche Pacht üben ihre Tätigkeit als Nebenamt aus.

Die letzte grosse Reform der Innerrhoder Justiz mit einem teilweisen Übergang vom Miliz- zum Berufssystem erfolgte per 1. Oktober 2005 mit der Wahl und Anstellung des Bezirksgerichtspräsidenten. Er amtete bis 2019 auch als Jugendanwalt; danach wurde diese Arbeit von der Staatsanwaltschaft übernommen.

Heute besteht das Kantonsgericht inklusive Präsidium aus 13 Mitgliedern, das Bezirksgericht inklusive Präsidium aus sechs Mitgliedern. Das Kantonsgericht (Zivil- und Strafabteilung, Verwaltungsgericht, Aufsichtsbehörde SchKG, Kommission für allgemeine Beschwerden, Kommission für Entscheide in Strafsachen, Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen und gesetzliches Schiedsgericht) verfügt über 180 Stellenprozent für Gerichtsschreiberinnen oder Gerichtsschreiber (gegenwärtig drei Personen), das Bezirksgericht zusätzlich zum Präsidium über 140 Stellenprozente für Gerichtsschreiberinnen oder Gerichtsschreiber (gegenwärtig zwei Personen) und eine Vollzeit-Praktikumsstelle. Das Sekretariat beider Gerichte ist mit 140 Stellenprozenten dotiert (gegenwärtig zwei Personen).

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