Terminée
23. avril 2018 - 15. juin 2018

Vernehmlassung Neufassung Justizaufsicht

Die heutige Justizaufsicht ist gesetzlich nur rudimentär geregelt. Dies hat in der Vergangenheit verschiedentlich zu Diskussionen geführt. Die Standeskommission hat daher eine Vorlage für eine Neuregelung der Justizaufsicht ausgearbeitet. Darin eingeschlossen ist auch die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft. Die Neuregelung richtet sich inhaltlich im Wesentlichen nach der heutigen Grundregelung. Der Aufsichtsbereich und die Aufsichtsinstrumente werden aber konkretisiert.

Die einzige grössere Änderung betrifft die Aufsicht der Staats- und Jugendanwaltschaft. Zur Unterstützung der Standeskommission in der fachlichen Beurteilung der Arbeit dieser Dienststellen im Bereich der justizähnlichen Funktion soll eine Fachkommission eingesetzt werden. Diese wird im Auftrag der Standeskommission gewisse Fachabklärungen durchführen. Die Aufsicht selber, also insbesondere auch die Anordnung von Massnahmen, obliegt indessen weiterhin der Standeskommission.

Für die Neufassung der Justizaufsicht sind Anpassungen am Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), am Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung sowie am Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung erforderlich.