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Der Gemeinderat Döttingen beantragt auf Ersuchen der Initianten Refuna AG und Axpo Power AG die Festsetzung des Vorhabens "Holzheizwerk Döttingen" im kantonalen Richtplan (Kapitel E 1.5, Beschluss A, 2.1 und 3.1). Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat.
Im Anschluss an den Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens im Baubewilligungsverfahren.
Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung wird dem Regierungsrat der Antrag an den Grossen Rat zur Festsetzung des Vorhabens "Holzheizwerk Döttingen" im Richtplan unterbreitet.