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Das kantonale Steuergesetz muss an diverse neue bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden. Die wesentlichste Neuerung betrifft eine grundlegende Revision des Quellensteuerrechts.
Weiter werden drei politische Anliegen beantragt: Verzicht auf die Mindestbesteuerung von neu gegründeten Unternehmen, Einführung eines gesetzlichen Grundpfandrechts zur Sicherstellung der Steuern bei Verkauf von Liegenschaften, sowie eine direkte Einreichungspflicht der Lohnausweise.