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Im Kanton Basel-Stadt werden Personenwagen seit der Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, nach ökologischeren Bemessungsgrundlagen besteuert. Im Ratschlag Gesamtkonzept Elektromobilität vom 2. Juli 2019 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt zu prüfen, ob die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer für Lieferwagen mit der Komponente CO2-Emissionen erweitert werden kann. Gleichzeitig kündigte er an, dass auch elektrisch betriebene Lieferwagen künftig steuerlich privilegiert werden sollen.