Source
www.bs.ch

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Terminée
14. mai 2022 - 16. août 2022

Unterschutzstellung des Naturobjekts EISWEIHER, Gemeinde Riehen

Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Eisweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Gemäss dem geltenden Zonenplanplan der Gemeinde Riehen befindet sich das Gebiet nur teilweise, namentlich der zentrale Weiher- und Tümpelbereich dieses Naturobjekts in der Naturschutzzone. Die Naturwerte dieses im Zonenplan nicht ausreichend durch Naturschutz- oder Naturschonzonen erfassten Naturobjekts sollen daher durch die Unterschutzstellung und die Aufnahme in das IGNO sowie der gleichzeitigen Anordnung der zugehörigen Schutzbestimmungen mittels Beschluss des Regierungsrates als Allgemeinverfügung umfassend und nachhaltig gesichert werden.