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Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass der Kanton Glarus eine Krise erfolgreich überstehen kann. Gleichwohl musste festgestellt werden, dass verschiedene Lücken bestehen: So sieht die Kantonsverfassung etwa nicht vor, dass eine Landsgemeinde nicht stattfinden könnte – was jedoch 2020 geschah.
Überdies kennen verschiedene unserer Behörden bislang keine besonderen Bestimmungen für Krisen. Ebenso fehlen Regelungen, wie mit einem Ausfall mehrerer Amtspersonen umzugehen wäre, wenn aufgrund einer Krise keine ordentlichen Ersatzwahlen möglich sind. Schliesslich weisen die in der Kantonsverfassung bestehenden Dringlichkeits- und Notrechtsklauseln verschiedene Unklarheiten auf und befriedigen aus rechtstaatlicher Sicht nicht vollumfänglich.
Die Vorlage möchte den Kanton Glarus für alle kommende Krisen neu aufstellen und den Behörden ein klares, leicht verständliches und flexibles Instrumentarium an die Hand geben, um den krisenbedingten Ungewissheiten unter Zeitdruck begegnen zu können.
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