Terminée
4. juillet 2025 - 31. août 2025

Entlastungspaket 2025+: Massnahmen in der Zuständigkeit der Landsgemeinde und des Landrats

Angesichts der schlechten finanziellen Aussichten verabschiedete der Regierungsrat im Oktober 2024 das Entlastungspaket 2025+. Damit soll der Finanzhaushalt gezielt verbessert und der finanzielle Handlungsspielraum für eine attraktive Entwicklung des Kantons gewahrt werden.

Nach den ersten Grundsatzentscheiden des Landrats umfasst es noch 58 Massnahmen und soll den Kantonshaushalt um insgesamt 7,2 Millionen Franken entlasten. Insgesamt neun Massnahmen mit einer geschätzten Entlastung von 3 Millionen Franken bedürfen für ihre Umsetzung noch der Zustimmung der Landsgemeinde bzw. des Landrats. Die restlichen 49 Massnahmen wurden vom Regierungsrat in eigener Kompetenz bereits beschlossen und werden ab 2025 umgesetzt.