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Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Kanton Luzern seit 1994 gesetzlich verankert (SRL Nr. 24). Der zweite Planungsbericht baut auf den vier bisherigen Handlungsfeldern auf, dokumentiert die Umsetzung der einzelnen Massnahmen des ersten Berichts und leitet konkrete Massnahmen der Departemente und Dienststellen für die Gleichstellungspolitik 2026–2030 ab.