Source
www.lu.ch

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Terminée
1. septembre 2025 - 15. décembre 2025

Totalrevision des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt

Das kantonale Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt von 1948 wurde gelegentlich angepasst, ist aber insgesamt veraltet. Die Totalrevision soll das Gesetz an den bereits existierenden elektronischen Datenaustausch anpassen sowie sprachlich und inhaltlich modernisieren. Künftig ist zudem keine Hinterlegung eines Heimatscheines mehr vorgesehen.