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Die schulergänzenden Tagesstrukturen sind im Bildungsgesetz vom 16. März 2006 (GDB 410.1) geregelt. Im Erarbeitungsprozess des Bildungsgesetzes wurde wiederholt auf die Bedeutung dieser Angebote hingewiesen und intensiv um eine tragfähige Regelung gerungen. In der Zwischenzeit hat sich der Kantonsrat wiederholt mit der ausserfamiliären (familien- oder schulergänzenden) Betreuung auseinander gesetzt.
So behandelte der Kantonsrat am 6. Dezember 2012 die „Motion zur familienergänzenden Betreuung für Kinder ab Kindergarteneintritt“. Diese forderte für die Schulzeit die gleiche Regelung wie im Vorschulbereich. Der Kantonsrat wandelte damals die Motion in ein Postulat um, welches überwiesen wurde. Mit dem „Bericht des Regierungsrats über die familienergänzende Betreuung von Kindern ab Kindergarten“ beantwortete der Regierungsrat das Postulat und definierte die Eckwerte des vorliegenden Nachtrags zum Bildungsgesetz. Der Kantonsrat nahm am 20. März 2014 zustimmend vom Bericht Kenntnis.
Gestützt auf diesen Bericht beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die schulergänzenden Tagesstrukturen – analog zu den familienergänzenden Tagesstrukturen – zu ergänzen bzw. auszubauen.