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Die Regierung wurde im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» eingeladen, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, durch welche die Gemeinden verpflichtet werden, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördemitglieder in geeigneter Form zu veröffentlichen. Mit dem vorliegenden II. Nachtrag zum Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG) kommt die Regierung diesem Auftrag nach.