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Mit dieser Vorlage wird der vom Kantonsrat am 8. November 2011 erheblich erklärte Auftrag Philipp Hadorn (SP, Gerlafingen): Erneuerbare Energien in die kantonale Verfassung (A 105/2011) umgesetzt. Die in Artikel 117 der Kantonsverfassung enthaltene Regelung der Energieversorgung wird derart angepasst, dass angesichts der Bedeutung, welche die Energiepolitik generell sowie die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im Besonderen heute haben, diese Bereiche in der Verfassung auch ausdrücklich erwähnt werden.
Man setzt damit ein klares Zeichen dafür, dass die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz zu den wichtigen Staatsaufgaben zählt. Der Auftraggeber fordert eine Änderung von Art. 117 (Energieversorgung) der Kantonsverfassung mit folgendem Wortlaut:
"1 Kanton und Gemeinden fördern die Nutzung von erneuerbaren Energien, die dezentrale Energieversorgung sowie den sparsamen und rationellen Energieverbrauch. 2 Sie können Massnahmen treffen zur Sicherstellung einer umweltgerechten, sicheren, ausreichenden und der Volkswirtschaft förderlichen Versorgung mit Energie."
Der vorgeschlagene Verfassungstext stellt die Förderung der erneuerbaren Energien vor die Sicherstellung der Versorgung. Wir sind jedoch klar der Meinung, dass ohne eine vorangehende Sicherung der Energieversorgung (inkl. Netze) keine Förderung von erneuerbaren Energien erfolgen kann. Deshalb schlagen wir einen, zum Auftrag abweichenden, Verfassungstext vor. Artikel 117 (Energieversorgung) soll wie folgt geändert werden:
"1 Kanton und Gemeinden können Massnahmen treffen zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, umweltgerechten und sicheren Versorgung mit Energie. 2 Sie fördern die Nutzung von erneuerbaren Energien, die dezentrale Energieversorgung, den sparsamen Energieverbrauch sowie die effiziente Energienutzung."