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Das heutige Ruhetagsgesetz stammt von 1964 und regelt die an Sonn- und Feiertagen zulässigen Tätigkeiten. Als Querschnittserlass findet es sowohl für private wie auch für wirtschaftliche Tätigkeiten Anwendung. Das Ruhetagsgesetz ist im Rahmen des Projektes „Neues Volkswirtschaftsgesetz“ analysiert worden. Die Analyse hat ergeben, dass das heutige Ruhetagsgesetz einer Überarbeitung bedarf. Der Erlass ist beinahe 50 Jahre alt und sowohl inhaltlich als auch im Bezug auf das übergeordnete Bundesrecht und das sonstige kantonale Recht nicht mehr aktuell.
Entgegen der ursprünglichen Absicht, das Ruhetagsgesetz ebenfalls in das „neue (Volks-)Wirtschaftsgesetz“ zu integrieren, hat sich im Verlaufe des Projektes jedoch gezeigt, dass diese Idee nicht überzeugend ist. Die Revision des Ruhetagsgesetzes ist deshalb als eigenständiges Reformprojekt neben dem Projekt Wirtschaftsgesetz bearbeitet worden und wird in einer separaten Vorlage vorgelegt. Dies vor allem, weil das Ruhetagsgesetz neben wirtschaftsrelevanten Bereichen auch Regelungen für Privatpersonen beinhaltet, z. B. Rasenmähen an Sonntagen.