Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
14. mai 2019 - 31. juillet 2019

Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr PVG (Einlage in den Verkehrsfonds)

Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat im Sommer 2016 eine Senkung der Mindesteinlage in den Verkehrsfonds gemäss $ 31 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG; LS 740.1 ) von 70 auf 55 Mio. Franken (Vorlage 5292). Die vom Kantonsrat geänderte Vorlage scheiterte in der Referendumsabstimmung vom 10. Juni 2018. Damit beträgt die Mindesteinlage weiterhin 70 Mio. Franken.

Die Verkehrsfondsplanung zeigt, dass eine jährliche Fondseinlage von 55 Mio. Franken ausreichend ist, um das lnvestitionsprogramm des Kantons zufinanzieren und die laufenden Verpflichtungen des Fonds zu decken. Dem Kantonsrat soll daher erneut eine entsprechende Anderung von $ 31 Abs. 1 PVG beantragt werden. Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Anderung des PVG durchzuführen.