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Die Vernehmlassung über das Disziplinarreglement der Mittelschulen wird gemeinsam mit der Vernehmlassung über das Disziplinarreglement für Schulen der Berufsbildung, welches von der Bildungsdirektion erlassen wird, durchgeführt.
Ziel der Neuregelung ist es, die beiden Disziplinarreglemente materiell und formal aufeinander abzustimmen und neu zu erlassen. Mit der Inkraftsetzung werden die bisherige Schulordnung der Kantonsschulen vom 5. April 1997 und das bisherige Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung an den Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen sowie an Schulen, die Berufsvorbereitungsjahre anbieten, vom 4. Oktober 2004 ausser Kraft gesetzt.