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Der Kantonsrat hat am 2. Juli 2007 eine Änderung von § 27 Abs. 2 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 und damit die Wiedereinführung der Hauswirtschaftskurse an allen Gymnasien beschlossen. Er legte fest, dass die Schülerinnen und Schüler im 10. oder 11. bzw. gemäss neuer Schuljahrzählung im 12. oder 13. Schuljahr einen dreiwöchigen Internatskurs absolvieren müssen.
Die Wiedereinführung der Hauswirtschaftskurse an den Mittelschulen erfordert eine Totalrevision der Verordnung über die Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen vom 4. August 1999 (LS 413.412) sowie eine Teilrevision der Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen (Anhang) vom 7. April 1999 (MBVO, LS 413.111).