Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
30. septembre 2009 - 31. décembre 2009

Verordnung zur administrativen Entlastung der Unternehmen

Verordnung zur administrativen Entlastung der Unternehmen (EntlV)

Im Januar 2009 verabschiedete der Kantonsrat ein Gesetz zur Entlastung von Unternehmen. Ziel ist es, den administrativen Aufwand von Unternehmen bei der Erfüllung von Vorschriften zu reduzieren oder gering zu halten. Heute startet das Vernehmlassungsverfahren zur dazugehörigen Vollzugsverordnung.

Das «Gesetz zur administrativen Entlastung der Unternehmen (EntlG)» geht zurück auf die kantonale Volksinitiative zum Abbau von Vorschriften und administrativer Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen, die im August 2006 eingereicht wurde. Es wird zusammen mit der dazugehörigen Vollzugsverordnung voraussichtlich in der ersten Hälfte 2010 in Kraft treten. Die Bestimmungen sollen helfen, den administrativen Aufwand der Unternehmen bei der Erfüllung von Vorschriften möglichst zu reduzieren oder gering zu halten.