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Von den Veränderungen des Projekts «Anstellungsbedingungen» sind die Mitarbeitenden der PH Zug mitbetroffen. Abweichungen vom kantonalen Personalrecht sind und bleiben jedoch notwendig, um den hochschulspezifischen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, für die PH Zug ein eigenes Revisionsprojekt durchzuführen. Die zwingend vorzunehmenden personalrechtlichen Bestimmungen bieten die Gelegenheit, weitere fällige Anpassungen vorzunehmen.