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Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2024 die Teilrevision des Gesetzes über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) sowie der Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrates vom 21. Oktober 1976 (BGS 141.2) verabschiedet. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung in die Vernehmlassung zu geben.
Der Kanton Zug plant eine Erhöhung der Entschädigungen für die Kantonsrätinnen und -räte, die Kantonsratsfraktionen, die nebenamtlichen Richterinnen und Richter sowie weiteren nebenamtlichen Behördenmitglieder. Der Regierungsrat erachtet eine moderate Anpassung der Vergütungen als angemessen.