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Mit dem neuen Gesetz über Pilotprojekte bei Digitalisierungsvorhaben soll im Kanton Zug die Möglichkeit geschaffen werden, in der öffentlichen Verwaltung einen zeitlich beschränkten und auf gesetzesvertretenden Verordnungen basierenden Testbetrieb durchzuführen, bevor die definitive Rechtsgrundlage für das Vorhaben geschaffen wird. Den ersten Einsatz eines solchen Pilotprojekts plant der Regierungsrat im Bereich des Datenaustauschs unter den Gemeinden.