Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
16. novembre 2017 - 23. février 2018

Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess

Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) (Elektronischer Datenaustausch zwischen Statthalterämtern und Polizeien)

Mit dem Gesetz über die in der Direktion der Justiz und des Innern verwendeten besonderen Personendaten vom 27. Oktober 2014 wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen für den gegenseitigen direkten elektronischen Zugriff auf Daten zwischen den Staatsanwaltschaften und den Jugendanwaltschaften einerseits und der Kantonspolizei und den kommunalen Polizeien andererseits in hängigen und abgeschlossenen Verfahren (OS 71, 163; ABI 2013-11-15). Eine analoge Regelung soll nun auch für den Datenaustausch zwischen den für die Verfolgung und Beurteilung von Übertretungen zuständigen Statthalterämtern und den Polizeien geschaffen werden.

Mit der neuen Bestimmung soll die Rückmeldung von Strafuntersuchungen, die durch die Statthalterämter mit einer Verurteilung abgeschlossen wurden, an die Polizeien ermöglicht werden.