Abgeschlossen
15. Dezember 2025

So kannst du eine Stellungnahme verfassen

1. Bearbeiten

Klicke auf das Stift-Symbol, um auf einen Abschnitt des Textes zu reagieren. Du hast folgende Möglichkeiten:

Antrag
Nimm Änderungen direkt am Originaltext vor. Zusätzlich kannst du deine Änderungen begründen.
Anmerkung
Schreibe eine Anmerkung zu einem Abschnitt.

2. Vorschau

In der Vorschauansicht erhältst du einen Überblick über deine Anträge und Anmerkungen. Hier hast du auch jederzeit die Möglichkeit die Stellungnahme zu exportieren.

3. Einreichen

Vergiss nicht, deine Stellungnahme einzureichen. Nur eingereichte Stellungnahmen zählen. Prüfe sie kurz in der Vorschau und bestätige dann die Einreichung.

Stellungnahme von Bezirksgerichtspräsidium Appenzell I.Rh. zur Vernehmlassung “Folgegesetzgebung neue Kantonsverfassung / 2. Teil

Original/Frage Antrag/Antwort Begründung oder Anmerkung

2 Als Vermittlerin oder Vermittler nicht wählbar sind berufsmässige Parteivertreterinnen und -vertreter.

Streichen. Die Regelung soll mit der aktuellen Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes umgesetzt werden.

Im Gerichtsorganisationsgesetz vom 25. April 2010 (GOG) wird Art. 8a eingefügt:

Streichen. Die Regelung soll mit der aktuellen Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes umgesetzt werden.