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Instrumentenmix zum Abbau der Hürden und Beschleunigung der Transformation

1.
Investitionen, Kredite und Versicherungsdienstleistungen für Projekte und Firmen, die neue Infrastruktur für fossile Energien fördern, sind wirtschaftlich unattraktiv oder verboten.
2.
Finanzinstitute müssen gesetzlich verpflichtet werden, Transitionspläne für die Dekarbonisierung vorzulegen. Diese sollen wissenschaftsbasierte Klimaziele, ausgerichtet an den Zielen des Pariser Klimaabkommens inklusive Scope-3-Emissionen, und darauf abgestimmte, messbare Zwischenziele und Massnahmen zu deren Erreichung enthalten.
3.
Um Transparenz innerhalb des Finanzsektors und für die Öffentlichkeit zu schaffen, sollen bestehende Schweizer Buchhaltungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER) unter Berücksichtigung aller Bereiche (Scope 1-3) auf die Dokumentierung von CO2-Emissionen ausgeweitet werden. Diese Erweiterung ist ausserdem ein Kriterium für die Aufnahme in die Schweizer Börse. Die Teilnahme an den zweijährlichen Klimaverträglichkeitstests des BAFU ist für alle Finanzinstitute, inklusive Nationalbank, verbindlich. Das BAFU darf zudem die individuellen Testresultate veröffentlichen.
4.
Wichtig ist eine gezielte Lenkung von Kapital in klimafreundliche Sektoren oder Unternehmen, welche für die Transition der gesamten Wirtschaft zu einer CO2-neutralen Wirtschaft notwendig sind:  Dies kann unter anderem mittels einer grünen Investitionsbank erfolgen, welche die Mittel für grüne Investitionen und Kredite für Firmen und Projekte bereitstellen kann und Risikoaufschläge bei den Zinsen verhindern soll.Die öffentliche Hand nimmt eine Vorreiterrolle ein, indem sie insbesondere staatliche Unternehmen dazu verpflichtet, bei ihren (Auslands-)Investitionen klare und strenge Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten. Negativlisten von Unternehmen sind für Investitionen aller staatlichen Institutionen ausgearbeitet und werden regelmässig auf aktualisierte Kriterien überprüft, auf den gesamten Bereich der Nachhaltigkeit ausgeweitet und für verpflichtend erklärt. Bilaterale Investitionsschutzabkommen als wichtigstes Instrument zum Schutz von Direktinvestitionen im Ausland werden auf nachhaltige und klimafreundliche Investitionen beschränkt.
1 Fussnoten
28 https://climatestrike.ch/posts/cap-1-cross-sectoral-policies#policy-measures_policy-1-9-climate-bank-climate-agencies
5.
Treuhänderische Pflichten müssen auf die Klimawirkung ausgeweitet werden. Das explizite Umschreiben von Gesetzestexten ist notwendig, damit institutionelle Investoren ihre Treuepflichten mit Rechtssicherheit ausüben können.
6.
Als Teil einer Bildungs- und Weiterbildungsoffensive sollen Unternehmen im Schweizer Finanzsektor verpflichtet sein, bis 2030 sämtliche Beschäftigten zum Thema Klimarisiken weiterzubilden.
7.
Investoren und Asset-Manager setzen im Rahmen von Active Ownership mit einer öffentlich einsehbaren Eskalationsstrategie ihr Gewicht als Finanzierer gegenüber den Unternehmen ein, welche die grösste Verantwortung für die weltweiten Treibhausgasemissionen haben.

Klimafinanzierung

Zielvorstellung der Transformation

Die ärmsten Länder haben am wenigsten zur Klimaerhitzung beigetragen, sind von deren negativen Auswirkungen jedoch am stärksten betroffen und verfügen über die geringsten finanziellen Möglichkeiten, um sich an die veränderten Bedingungen anzupassen. Ihre Kosten zur Anpassung an den Klimawandel und zur Deckung von Schäden und Verlusten werden deshalb massgeblich von den verursachenden Staaten, zu denen auch die Schweiz gehört, und Unternehmen übernommen.
Die Länder können sich damit klimafreundlich weiterentwickeln und dabei eine erneuerbare Energieversorgung für ihre Bevölkerung und Wirtschaft aufbauen. Die Transformation zum Schutz des Klimas geht dabei Hand in Hand mit nachhaltiger Entwicklung. Denn die Armutsbekämpfung verringert indirekt die Verletzlichkeit von Menschen gegenüber negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung, da in allen Ländern die ärmsten Menschen am wenigsten Spielraum haben, um sich vor Hitze, zu viel oder zu wenig Wasser etc. zu schützen. Klimagerechtigkeit bedingt daher auch eine Verringerung der globalen Ungleichheit.
Eine Verpflichtung für die Industriestaaten zur finanziellen Unterstützung der Entwicklungsländer ist im Pariser Abkommen festgeschrieben. Deren Höhe wird im Rahmen von mehrjährigen Finanzierungszielen im UNO-Klimaprozess verhandelt. Gemäss Rahmenkonvention soll sich der Beitrag der einzelnen Industrieländer an ihrer “gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, ihren jeweiligen Fähigkeiten sowie an ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage” orientieren. Die Schweiz folgt dieser internationalen Verpflichtung und plant einen angemessenen finanziellen Beitrag zur weltweiten Transformation in ihren Staatshaushalt ein und stellt die Finanzierung langfristig sicher.

Wichtige Hürden der Transformation

Die Finanzierungslücke in den ärmeren Ländern wächst von Jahr zu Jahr und bremst die Transformation.
Kaum ein Land kann sich marktübliche Kredite mit hohen Zinsen leisten, aber dennoch sind diese weit verbreitet in der internationalen Klimafinanzierung. International wird ein zu geringer Anteil der Finanzierung als Zuschüsse gewährt.
Das aktuelle internationale Finanzierungsziel von 100 Milliarden Dollar pro Jahr wird v.a. dank Buchhaltungstricks erreicht und kann die Finanzierungslücke nicht schliessen. Auch die Schweiz kommt ihrer Verantwortung nicht nach, ihren fairen Anteil zu leisten und ärmere Länder bei der Verminderung, Anpassung und Deckung von Schäden und Verlusten finanziell angemessen zu unterstützen.
Die Schuldenkrise im Globalen Süden verunmöglicht vielen ärmeren Ländern, ihre eigene Transformation zu finanzieren. Die Zinsen für ihre Staatsanleihen sind massiv höher als bei reichen Ländern.
Die Schuldenkrise im Globalen Süden verstärkt in vielen Ländern die Abhängigkeit von der Förderung fossiler Energieträger. Denn zur Tilgung ihrer Schulden sind die Länder auf ausländische Devisen angewiesen, die sie bisher nur aus dem Rohstoffexport generieren können. Solange diese Länder ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nicht diversifizieren können, verhindert diese Abhängigkeit die Transformation.
Private Klimafinanzierung fliesst nur dort, wo eine Rendite zu erwarten ist und die Risiken als nicht zu gross eingeschätzt werden, d.h. vor allem für Investitionen im Bereich erneuerbarer Energieträger in Länder mittleren bis hohen Einkommens, aber weder für Anpassungsprojekte noch die Deckung von Schäden und Verlusten und kaum für die ärmsten Länder.
Private Investitionen aus dem Ausland führen in Ländern des Globalen Südens wegen Gewinnrückführungen zum Abfluss von Devisen, was ihre Verschuldungssituation verschlechtern kann.
Zur Mobilisierung von privaten Mitteln für die Klimafinanzierung braucht es ebenfalls öffentliche Mittel (z.B. zur Risikoverminderung), die in Konkurrenz zur öffentlichen Klimafinanzierung mit Zuschüssen stehen.
Die Schweiz wendet eine sehr strenge Schuldenbremse an. Deshalb werden jedes Jahr harte Budgetverhandlungen geführt. Dabei haben Ausgaben, die eher indirekt der Schweiz nützen, oft weniger Priorität als Ausgaben, welche Anspruchsgruppen in der Schweiz direkt zugutekommen. Die Klimafinanzierung nützt der Schweiz indirekt z.B. durch die Vermeidung von zusätzlichen Konfliktherden und Fluchtgründen im Globalen Süden, aber sie ist für niemanden in der Schweiz direkt nutzbar wie z.B. Beiträge an Wärmepumpen oder Solaranlagen. Das ist eine innenpolitische Hürde für den Bundesrat, weswegen er den “fairen Anteil” der Schweiz am 100 Milliarden-Ziel zu tief angesetzt und diesen grösstenteils auf Kosten anderer Schwerpunkte aus dem bestehenden Budget der internationalen Zusammenarbeit nimmt, anstatt zusätzliche Mittel dafür zu sprechen, wie die Klimarahmenkonvention dies erfordern würde.

Instrumentenmix zum Abbau der Hürden und Beschleunigung der Transformation

1.
Ein neues Gesetz für die internationale Klimafinanzierung zur Umsetzung des internationalen Finanzierungsziels nach 2025 ist eingeführt: a) Definition des fairen Anteils der Schweiz als mind. 1% gemäss ihrer Wirtschaftsleistung (BIP-Anteil der Geberländer) und historischer Verantwortung (Klimafussabdruck inkl. Import und Mitverantwortung für Finanz- und Rohstoffhandelsplatz); b) Beteiligung von mind. 1% an Auffüllung des UNO-Fonds für Schäden und Verluste; c) der Einsatz der Mittel an Institutionen, Fonds und Programmen zur Finanzierung von Massnahmen in Zielländern wird jährlich öffentlich ausgewiesen; d) Beiträge nicht auf Kosten anderer Ziele der internationalen Zusammenarbeit wie z.B. Bildung oder Gesundheit; e) neue, zusätzliche Mittel durch verursachergerechte Finanzierungsquellen (siehe Kapitel Finanzierung).
2.
Die Schweiz führt zusätzlich eine Verpflichtung ein für Schweizer Unternehmen mit hoher historischer Klimaverantwortung, einen fairen Beitrag an den Fonds für Schäden und Verluste im Globalen Süden zu leisten.
3.
Die Schweiz setzt sich für die Linderung der Schuldenkrise ein. Sie ist keine grosse Gläubigerin im Globalen Süden, muss aber dafür sorgen, dass private Gläubiger mit Sitz in der Schweiz an Entschuldungsverfahren teilnehmen.
4.
Wie an der Klimakonferenz 2021 in Glasgow versprochen, leistet die Schweiz keine weitere Staatshilfe für fossile Energieprojekte im Ausland mehr (Glasgow Statement).

Anpassungsmassnahmen, Verluste und Schäden in der Schweiz

Zielvorstellung der Transformation

Gemäss IPCC sind die nächsten 10 Jahre entscheidend, um sich an den Klimawandel anzupassen. Die Schweiz hat das erkannt und packt die Chance. Sie hat die Umsetzungsgeschwindigkeit der Anpassungsmassnahmen deutlich erhöht, damit die Schere zur aktuellen Geschwindigkeit des Klimawandels, resp. die Anpassungslücke, nicht grösser, sondern kleiner wird.
Das rasche Vorgehen der Schweiz ist relevant. Sowohl Treibhausgasemissionsreduktionen wie auch die Anpassung an den Klimawandel können die Folgen und Risiken des Klimawandels reduzieren. Je weniger in Mitigation investiert wird, desto mehr muss in die Anpassung investiert werden, um die Risiken auf ein tolerables Mass zu senken. Unsere Vision und gemeinsames Ziel sind letztlich eine nachhaltige und klima-resiliente Entwicklung. Damit können erhebliche sogenannte Co-Benefits erzielt werden, auch in Bereichen, die über das Klima hinausführen.
Die Klimaanpassung muss berücksichtigen, dass sich ab 1.5°C Erwärmung die Risiken multiplizieren (d.h. sie nehmen nicht einfach linear zu). Ab 2°C Erwärmung werden viele Anpassungsmassnahmen ineffektiv oder sogar unmöglich. Die Risiken werden zudem zunehmend komplexer und vernetzter. Viele systemische Risiken sind ausserdem noch unvollständig verstanden.
Global und auch in der Schweiz wurden bislang vor allem inkrementelle Anpassungsmassnahmen geplant und implementiert. Dies sind Massnahmen, die nicht die zugrundeliegenden Strukturen oder Systeme verändern, sondern nur im existierenden System vorwiegend punktuell ansetzen.

Wichtige Hürden der Transformation

Die Klimaanpassung ist ein sehr transversaler Prozess und kann deshalb nicht einfach nur sektoriell angegangen werden. Entsprechend ist die vorwiegend sektoriell strukturierte Verwaltung auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde eine wichtige Hürde für erfolgreiche Anpassung.
Individuen, Gesellschaft und Politik haben meist Mühe, sich das ‘Unvorstellbare’ vorzustellen. D.h. es ist schwierig, ein Bewusstsein aufzubauen für Entwicklungen oder Ereignisse, die klar ausserhalb des Erfahrungshorizontes liegen.
Kostenabschätzungen für die Klimaanpassung sind heute sehr grob und unsicher. Für die Schweiz muss sicherlich von Kosten in Milliardenhöhe (CHF) ausgegangen werden, und die Höhe dieser Kosten bedeutet auch für die finanzstarke Schweiz eine wichtige Hürde.
Einerseits ist das Mainstreaming der Anpassung in die einzelnen Politik- und Wirtschaftsbereiche immer noch mangelhaft. Andererseits laufen viele Bemühungen in der Schweiz immer noch auf Stufe Pilotprojekte. U.a. der letzte IPCC-Bericht hat klar aufgezeigt, dass eine Verstärkung der Anpassung jetzt von hoher Priorität sein muss.
Die Folgen des Klimawandels können auch zu einem Anstieg von systemischen Risiken führen, und zwar nicht nur linear, sondern der Klimawandel kann auch zum Überschreiten von Kipppunkten bei systemischen Risiken (die national oder international sein können) führen, die abrupt sehr grosse Risiken (oder entsprechende Katastrophen) auslösen können. Möglicherweise sehen wir das aktuell im Amazonas. Auch in der Schweiz ist das Wissen dazu unzureichend, was eine wichtige Hürde für effektive Massnahmen bedeutet.

Instrumentenmix zum Abbau der Hürden und Beschleunigung der Transformation

1.
Das Kapitel “Finanzielle Auswirkungen und Finanzierung” zeigt auf, wie die Mittel für die Klimaanpassung in der Schweiz generiert werden sollen. Diese nationalen Mittel eröffnen dem Bund zusätzliche Möglichkeiten, Anpassungsmassnahmen auf kantonaler und kommunaler Ebene zu unterstützen. Deshalb sind die folgenden Kriterien und Handlungsfelder besonders zu beachten:
2.
Die Klimaanpassung wird nachhaltig auf Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit der Schweizer Bevölkerung ausgerichtet und die sozialen Ungerechtigkeiten sollen mit Anpassungsmassnahmen nicht vergrössert, sondern vermieden oder reduziert werden können.
3.
Mit den Massnahmen der Klimaanpassung wird versucht, möglichst viele Co-Benefits zu erreichen, etwa im Bereich der Biodiversität, des Klimaschutzes und generell im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Transversale und sektorübergreifende Massnahmen sind deshalb wo möglich zu priorisieren.
4.
Ein wichtiger Bereich der Klimaanpassung betrifft die Stadt- und Raumplanung: Konzepte der Schwammstadt sind konsequent umzusetzen. Diese sind sowohl effektiv gegen Hitze und Starkniederschläge und verbessern zudem die Lebensqualität (im Moment laufen diese Bemühungen erst auf Pilotstufe und bei einigen neuen Bauten von Siedlungsteilen; die Kosten für eine breitere Umsetzung bei bestehenden Bauten sind jedoch enorm – sicherlich im Milliarden-Bereich).
5.
Internationale Lieferketten müssen untersucht und wichtige Risiken identifiziert werden und entsprechende Risikopräventionsmassnahmen ergriffen werden (insbesondere auch im Bereich systemische und kumulierte Risiken).
6.
Die klimabedingte Migration wird mit zunehmendem Klimawandel und mit entsprechenden Folgen für die Bewohnbarkeit in verschiedenen Regionen der Welt steigen. Dies wird auch spürbare Folgen für die Schweiz haben. Die Schweiz muss diese Folgen vertieft untersuchen, ihre Strukturen, Gesetzeslage etc. anpassen und sich international für gerechte Lösungen einsetzen.
1 Fussnoten
29 ‘Human Mobility in the context of Climate Change’ (HMCCC)
7.
Wasserressourcen: die Schweiz strebt ein integrales Wassermanagement an, das einen Ausgleich zwischen (saisonalem) Wasserangebot und Wassernachfrage der verschiedenen Sektoren (Energieproduktion, Landwirtschaft, Tourismus, Industrie, Haushalte u.a.) schafft, die Erhaltung und Stärkung der Biodiversität sicherstellt und robust ist sowohl gegenüber Wasserknappheit als auch gegenüber Hochwasser.

Finanzielle Auswirkungen und Finanzierung

Obschon viele Dekarbonisierungsmassnahmen sich selbst über die Lebensdauer zurückzahlen oder gar Gewinne abwerfen, spielen zusätzliche Finanzmittel und Lastenumteilung eine zunehmende Rolle. Die mehr als 30 verlorenen Jahre seit dem ersten IPCC-Bericht im Jahre 1990 bedeuten, dass eine stark beschleunigte Dekarbonisierung nötig wird, für welche Infrastrukturen, Geräte und Fahrzeuge vorzeitig ersetzt werden müssen (stranded assets). Damit verbunden sind auch teilweise teure Anpassungsmassnahmen, um Schäden und Verluste zu minimieren. Wo Anpassungen bereits nicht mehr ausreichen, müssen Schäden und Verluste – soweit überhaupt möglich – monetär abgemildert werden. In der Schweiz und weltweit. Wie im Teil I zum verbleibenden CO2-Budget dargelegt wurde, hat die Schweiz hier eine grosse Verantwortung, und auch teure Massnahmen zum Entzug von CO2 aus der Atmosphäre erscheinen heute als nötig.
Um diese erheblichen Kosten decken zu können, schlagen wir Abgaben auf direkte und graue Treibhausgasemissionen vor. Zudem sind Flugticketabgaben eingeplant.
All diese Abgaben, aber auch die vielen nötigen Instrumente selbst können bereits benachteiligte Personen zusätzlich einschränken oder neue Härtefälle verursachen. Statt wie bei der vollständigen Rückverteilung der Lenkungsabgabe mehr als die Hälfte der Bevölkerung netto profitieren zu lassen, schlagen wir vor, analog zur EU einen Klimasozialfonds einzurichten, welcher gezielt besonders betroffene Personen unterstützt.
Auf der Ausgabeseite lassen sich folgende Grössenordnungen pro Jahr abschätzen:
9 Milliarden Franken, das ist der Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung der Schweiz (1% Anteil von einem 1’000 Milliarden USD/a-Ziel)
je 1 Milliarden Franken für Anpassungsmassnahmen und Verluste und Schäden in der Schweiz
5 Milliarden Franken für CO2-Entfernung
1 Fussnoten
30 Je nach Klimagerechtigkeitsansatz und Erfolg bei der raschen Dekarbonisierung sind die Mengen gross oder sehr gross. Die Kosten variieren heute von 50 bis 1000 Fr./t und reifere und skalierte Technologien könnten Kostenreduktionen bringen. Deshalb wird angenommen, dass die CO2-Entfernung über viele Dekaden verteilt wird und finanziert werden muss.
5 Milliarden Franken für rasche Dekarbonisierung in der Schweiz
1 Fussnoten
31 R. Nordmann, Klimaschutz und Energiesicherheit, Zytglogge Verlag 2023
10% der Abgaben für den Klimasozialfonds
Dies ergibt ein Total von gut 20 Milliarden Franken pro Jahr.
Die jährlichen inländischen Emissionen plus graue Emissionen betrugen in den letzten Jahren über 100 Millionen Tonnen pro Jahr. Bei aktuell geschätzten Klimaschadenskosten von 430 Franken pro Tonne CO2 ergibt dies Einnahmen von rund 40 Milliarden Franken pro Jahr. Da die Abgabe auf Flugtreibstoffe an rechtlichen Hindernissen scheitern könnte, generiert eine Flugticketabgabe die entsprechenden Einkünfte. Im Gegensatz zu den Ausgaben ist davon auszugehen, respektive zu hoffen, dass diese Einnahmen wegen der starken Dekarbonisierung bis 2040 stark zurückgehen, auf z.B. 10 Milliarden Franken pro Jahr.
1 Fussnoten
32 https://www.are.admin.ch/dam/are/de/dokumente/verkehr/dokumente/bericht/GKV21_SB_final.pdf.download.pdf/GKV21_SB_final.pdf
Wird die Abgabe sofort eingeführt, dürfte sich ein entsprechender Klimafonds bis 2040 selbst finanzieren. Für die Zeit danach sind zusätzliche Quellen zu erschliessen, wobei aus Gründen der Generationengerechtigkeit die Äufnung eines Klimazukunftsfonds schon heute gestartet werden muss und die Profiteure der Fossilenergiewirtschaft zur Kasse gebeten werden müssen.
Ist Klimaschutz also primär teuer? Nein, der bisher und künftig nicht getätigte Klimaschutz ist teuer. Da als Einnahmequellen primär verursachergerechte Abgaben in Höhe der Klimaschadenskosten vorgesehen sind, wird bis 2040 nicht mehr Geld aufgewendet, als an Klimaschäden vermieden wird. Das lohnt sich also. In einem Forschungspapier des Potsdam Instituts für Klimaforschung werden die weltweiten Klimaschäden auf 19 bis 59 Billionen USD bis 2050 geschätzt, wobei nur abschätzbare Kosten berücksichtigt wurden. Einen Teil dieser Schäden noch abwenden zu können, wäre ein Gewinn, auch wenn hierzu erhebliche Investitionen nötig sind.
1 Fussnoten
33 https://www.nature.com/articles/s41586-024-07219-0