Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.
Bei Stimmrechts- sowie Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sollen die Fristen für die Ergreifung des Rechtsmittels grundsätzlich von 3 Tagen auf 10 Tage erhöht werden. Einzig für Wahlbeschwerden bei 2. Wahlgängen soll die Frist bei 3 Tagen bleiben.