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Quelle
www.ag.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
11. Juli 2025 - 14. November 2025

Änderung des Gesundheitsgesetzes: Spezifizierung mit Regelung Schadenminderung im Suchtbereich

Spezifizierung mit Regelung Schadenminderung im Suchtbereich; Gesundheitsgesetz (GesG); Änderung

Mit der geplanten Änderung des Gesundheitsgesetzes schafft der Kanton Aargau die gesetzliche Grundlage für Massnahmen zur Schadenminderung im Suchtbereich. Diese Ergänzung ermöglicht es, suchtkranken Menschen gezielter zu helfen, den öffentlichen Raum zu entlasten und den gesetzlichen Auftrag des Bundes umzusetzen. Die neue Regelung stärkt das bewährte Vier-Säulen-Modell der Schweizer Suchtpolitik.

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