Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.
Mit der geplanten Änderung des Gesundheitsgesetzes schafft der Kanton Aargau die gesetzliche Grundlage für Massnahmen zur Schadenminderung im Suchtbereich. Diese Ergänzung ermöglicht es, suchtkranken Menschen gezielter zu helfen, den öffentlichen Raum zu entlasten und den gesetzlichen Auftrag des Bundes umzusetzen. Die neue Regelung stärkt das bewährte Vier-Säulen-Modell der Schweizer Suchtpolitik.
Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.
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