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Der Regierungsrat hat einen Entwurf für eine Teilrevision des Energiegesetzes verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Mit der Teilrevision sollen in erster Linie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) umgesetzt werden. Gleichzeitig können die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung von weiteren Massnahmen aus dem Energiekonzept 2017–2025 geschaffen und Verbesserungen am geltenden Recht vorgenommen werden.