Quelle
www.ai.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
16. Dezember 2022 - 28. Februar 2023

Einführungsverordnung zum Lebensmittelgesetz (EV LMG)

Der Bund hat per 1. Mai 2017 ein totalrevidiertes Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, SR 817.0) in Kraft gesetzt. Diese Änderung des Bundesrechtes gibt Anlass zu einer Revision der kantonalen Ausführungsbestimmungen zum Vollzug des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Konkret soll das kantonale Recht verschlankt und in einer neuen Einführungsverordnung zum Lebensmittelgesetz (EV LMG) zusammengefasst werden.