Quelle
www.ai.ch

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Abgeschlossen
8. Februar 2019 - 31. März 2019

Gebührenverordnung (GebV) und Gebührentarif (GebT)

Die bisherige Verordnung über die Gebühren der kantonalen Verwaltung vom 25. Juni 2007 (GS 172.510) ist nach den Kontonummern der Staatsrechnung gegliedert. Unter der gleichen Kontonummer sind teilweise sehr viele unterschiedliche Gebühren aufgelistet, die deshalb oftmals nur schwierig zu finden und eindeutig zuzuordnen sind. Die Übersichtlichkeit der Verordnung lässt zu wünschen übrig. Teilweise fehlen auch grundlegende Bestimmungen, beispielsweise solche über die Behandlung von Barauslagen oder über den Gebührenverzicht.

Die Standeskommission beabsichtigt, dem Grossen Rat eine Totalrevision der Gebührenverordnung vorzuschlagen. Sie sieht einen Systemwechsel vor. In der bestehenden Verordnung bestimmte der Grosse Rat die Höhe sämtlicher Gebühren in detaillierter Weise, oftmals bis auf den Franken genau. Dieses Vorgehen hat den Nachteil, dass für jede Kleinstanpassung ein Grossratsbeschluss notwendig ist.

Der verfassungsmässigen Vorgabe (nach Art. 25 Abs. 1 der Kantonsverfassung ist der Grosse Rat für das Gebührenwesen zuständig) kann allerdings auch damit Rechnung getragen werden, dass der Grosse Rat die Grundsätze der Gebührenerhebung festlegt und für die verschiedenen Gebühren der kantonalen Verwaltung Rahmen vorgibt, während die Detailregelung durch die Standeskommission vorgenommen wird. Auf dieser Basis wurden Entwürfe für eine Gebührenverordnung des Grossen Rates und einen Gebührentarif der Standeskommission ausgearbeitet. Mit dem Systemwechsel kann verhindert werden, dass der Grosse Rat sich weiter mit jeder noch so kleinen Änderung von Gebühren befassen muss. Bei einem Änderungsbedarf wird man mit dem neuen System flexibler reagieren können. Am Gebührenniveau soll sich durch die Totalrevision keine Änderung ergeben.