Abgeschlossen
5. September 2019 - 31. Oktober 2019

Revision der Verordnung über die Beitragsleistung an den Unterhalt von Güter- und Waldstrassen

Die Verordnung über die Beitragsleistung an den Unterhalt von Güter- und Waldstrassen (GS 913.020) wurde am 25. November 1986 erlassen. Sie wurde seither zweimal teilrevidiert. Beide Male wurden jedoch nur begriffliche Anpassungen vorgenommen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten eingetretenen Teuerung erscheint eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge in der Verordnung angezeigt.

Eine im Sommer 2018 bei den Bezirken durchgeführte Umfrage zur Anpassungsdringlichkeit und den geforderten Anpassungen hat ergeben, dass eine solche angesichts der seit dem Inkrafttreten gestiegenen Unterhaltskosten erforderlich ist.

Alle Bezirke haben einer Beitragserhöhung zugestimmt. Gefordert wurde jedoch nicht nur eine Erhöhung der Beiträge, sondern auch eine Anpassung der Voraussetzungen, welche gegeben sein müssen, um Unterhaltsbeiträge bei den Bezirken geltend zu machen. Teilweise liege bei diesen eine Ungerechtigkeit vor, welche mit der Anpassung der Beiträge nicht noch vergrössert werden dürfe.

Die eingegangenen Rückmeldungen der Bezirke wurden geprüft und sind in die Revision eingeflossen. Die Standeskommission hat beschlossen, für die ergänzte Vorlage bei den Bezirken und betroffenen Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren einzuleiten.