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Das geltende Gesetz über die Appenzeller Kantonalbank, welche 1889 errichtet wurde, wurde 1940 erlassen (GS 951.000). Die letzte inhaltliche Revision der Gesetzgebung erfolgte 1999 mit dem Firmenwechsel von „Appenzell-Innerrhodische Kantonalbank“ zu „Appenzeller Kantonalbank“.
Seither sind verschiedene Vorschriften der eidgenössischen Bankengesetzgebung und Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht in Kraft getreten, die in den kantonalen Vorschriften nicht abgebildet sind. Es drängt sich daher auf, das Gesetz zur Kantonalbank einer Totalrevision zu unterziehen.
Eine Arbeitsgruppe nahm eine Situationsanalyse vor und entwickelte einen Entwurf für eine zeitgemässe Kantonalbank-Gesetzgebung. Mit der Revision sollen die Verantwortlichkeiten geklärt sowie die Corporate Governance verbessert werden.