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Die Parkplatzverordnung (PPV) regelt die Erstellung von Parkplätzen auf Privatareal. Sie ist in einigen Punkten veraltet. Mit einer Revision soll ein Beitrag zu einer effizienteren Nutzung von privaten Parkplätzen und zu einer Reduktion des Parksuchverkehrs geleistet werden. Der Regierungsrat hat deshalb den Entwurf einer entsprechenden Revision beschlossen.
Die Grundprinzipien der Parkplatzverordnung (keine Parkplatzerstellungspflicht, Festlegung von zulässigen maximalen Parkplatzzahlen) bleiben unverändert. Neben diversen kleinen Anpassungen werden insbesondere vier Aspekte neu geregelt, die neben einer Verordnungsanpassung auch eine Revision des zugrundeliegenden § 74 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) bedingen.