Abgebrochen
31. März 2024 - 1. Juni 2024

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR

Bestimmte Mittel und Gegenstände der MiGeL sollen auf ärztliche Anordnung im EWR zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezogen werden können. Dafür sind Anpassungen des KVG erforderlich.