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Die Anpassung der Verordnung soll im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) vorgenommen werden. Um besser auf konjunkturelle Zyklen reagieren zu können, aber auch um Einsparungen im Bereich arbeitsmarktlicher Massnahmen zu erzielen, soll die Vergütung dieser Massnahmen durch ein neues Finanzierungssystem geregelt werden.