Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Die Ausführungsbestimmungen umfassen zwei Erlasse: einerseits die Revision der CO2-Verordnung mit Fremderlassänderungen der Verordnung über das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister, der Mineralölsteuerverordnung und der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs. Andererseits wird neu die Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) geschaffen, welche Änderungen der Gebührenverordnung BAFU enthält.
Am 22. August 2024 und am 29. August 2024 finden Webinare statt, an welchen Verständnisfragen zu den vorliegenden Ausführungsbestimmungen gestellt werden können. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 9. August 2024 an unter: www.bafu.admin.ch/webinar-umsetzung-co2-gesetz.