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Der Schweizer Gasmarkt ist nur rudimentär im Rohrleitungsgesetz, RLG geregelt. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat mit einem Entscheid vom Juni 2020 den Gasmarkt in der Zentralschweiz vollständig geöffnet. Sie legt jedoch nur allgemeine Grundsätze fest, deren Umsetzung den Akteuren überlassen bleibt. Dies führt zu einer grossen Rechtsunsicherheit. Der Status quo ist daher keine zufriedenstellende Option, um die Herausforderungen zu bewältigen, denen die Schweiz bei ihrer Gasversorgung gegenübersteht. Die Einführung eines Bundesgesetzes über die Gasversorgung und damit die Schaffung eines Marktzonenverantwortlichen und die Einrichtung einer Regulierungsbehörde für Gas sind zudem unerlässlich für eine gute Koordination bei der Ergreifung von Präventivmassnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Schweiz.