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Quelle
fedlex.admin.ch

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1. Dezember 2025 - 6. Februar 2026

Revision der Energieförderungsverordnung (Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung)

Das Bewirtschaftungsentgelt wird im Einspeisevergütungssystem (KEV) an Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung als Entschädigung für die Vermarktungskosten und die Ausgleichsenergiekosten bezahlt. Die Berechnungsmethodik des Bewirtschaftungsentgelts, welche in der Energieförderungsverordnung festgelegt ist, soll angepasst werden.