Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)
Die Revision bezweckt vor allem Verbesserungen im Vollzug des Systems der flankierenden Massnahmen: die Festlegung einer Mindestzahl von Kontrollen in der Verordnung sowie die Kostenübernahme der Kontrollkosten im Zusammenhang mit kurzfristigen Stellenantritten bei einem Schweizer Arbeitgeber in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag.