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Die Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (SGK) ergänzt das bestehende Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Zur Umsetzung dieser EU-Verordnung ist eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) und des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) nötig. Weiter wurde eine von der Schengen-Weiterentwicklung unabhängige Anpassung des AIG vorgeschlagen, mit welcher einige redaktionelle Anpassungen bezüglich des Begriffs «Grenze» vorgenommen. Gewisse dieser Bestimmungen des AIG müssen auf Verordnungsstufe noch konkretisiert werden. Daher sind die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV), die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) und die Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) anzupassen.