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Die letzte grössere Revision verschiedener Verordnungen des Lebensmittelrechts trat am 1. Februar 2024 in Kraft. Im Bereich des Lebensmittelrechts besteht ein permanenter Revisionsbedarf, ansonsten neue Handelshemmnisse gegenüber der EU entstehen und der Gesundheits- und Täuschungsschutz nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist.
In der anstehenden Revision wird nun eine weitere, umfassende Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt. Im Rahmen dieser Revision wird auch die Motion Schneider 23.3408 «Neuartige Lebensmittel testen und bewilligen. Förderung der Innovation in der Schweiz» umgesetzt.