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Aufgrund der Teuerung sowie steigender Krankenkassenprämien und Mietzinsen sehen sich Familien seit einigen Jahren mit einem Kaufkraftverlust konfrontiert. Mit ihrer Vorlage will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die bundesrechtlichen Mindestansätze der Familienzulagen gemäss Artikel 5 FamZG auf jeweils 250 Franken für Kinder- und 300 Franken für Ausbildungszulagen anheben und somit dieser Entwicklung entgegenwirken.