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In der Sommersession 2025 hat das Parlament am 20. Juni 2025 mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eine gesetzliche Grundlage für die thermische Reserve und eine Verbrauchsreserve geschaffen. Die Ausführungsbestimmungen dazu sind in der Stromreserveverordnung (StromResV) festgehalten sowie in Fremderlassänderungen der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711), der Energieverordnung (EnV; SR 730.01) sowie der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW; SR 531.35).