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Mit der Vorlage sollen Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA; SR 832.112.1) umgesetzt werden. Aufgrund des medizinischen Fortschritts müssen die Arzneimittel in der Liste der pharmazeutischen Kostengruppen (PCG-Liste) für das Ausgleichsjahr 2026 aktualisiert werden.
Schliesslich werden basierend auf den Resultaten eine Wirkungsanalyse der PCG (2024) und aufgrund der Studie «Überprüfung PCG-Modell im Risikoausgleich» (2025) im Rahmen der Weiterentwicklung des Risikoausgleichs für die Ausgleichsjahre 2028 ff. Anpassungen am bisherigen PCG-Modell vorgeschlagen («neues PCG-Modell»).