Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Geplant
Oktober 2025 - Januar 2026

Änderung der Ausweisverordnung (Einführung der biometrischen Identitätskarte)

Ende 2026 soll zusätzlich zur heutigen Identitätskarte (IDK) ohne Chip eine Identitätskarte mit Chip eingeführt werden. Im Chip werden, wie beim Pass, das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die IDK ohne Chip soll weiterhin bei der Gemeinde beantragt werden können, sofern ein Kanton dies vorsieht. IDK mit Chip müssen jedoch in den kantonalen Passstellen beantragt werden. Deshalb müssen betroffene Kantone teilweise ihre Erfassungsinfrastruktur für biometrische Daten ausbauen und ihr kantonales Recht anpassen. Das geltende Ausweisgesetz (AwG; SR 143.1) befugt den Bundesrat zur Einführung einer IDK mit Chip. Die Einzelheiten zur neuen IDK mit Chip sind in der Ausweisverordnung (VAwG; SR 143.11) sowie in der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.111) zu regeln.