Abgeschlossen
4. Juli 2024 - 20. August 2024

Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr

Artikel 46 Absatz 1 der Verfassung des Kantons Glarus (KV) verpflichtet den Kanton und die Gemeinden, den öffentlichen Verkehr (öV) zu fördern. Die Umsetzung des verfassungsmässigen Auftrags wird in der kantonalen öV-Gesetzgebung ausgeführt. Bislang war dies das Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 5. Mai 1996 (nachfolgend: öV-Gesetz). Vorliegend soll mit der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (nachfolgend: öVG) diese Grundlage neu konzipiert und an die insbesondere auf eidgenössischer Ebene veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.