Quelle
www.gr.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
20. September 2019 - 20. Dezember 2019

Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes (KWaG; BR 920.100)

Das kantonale Waldgesetz ist seit 2013 in Kraft. Die gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt, es besteht jedoch in einzelnen Bereichen ein Handlungs- bzw. Anpassungsbedarf. Zum einen hat der Umgang mit Naturgefahren evident an Bedeutung gewonnen, weshalb die gelebte und bewährte Zuständigkeitsordnung klarer gesetzlich verankert werden soll. Zum anderen gilt es, die neuen bundesrechtlichen Vorgaben bezüglich der Bekämpfung von Schadorganismen umzusetzen. Die Teilrevision bietet schliesslich die Gelegenheit, weitere Regelungen und deren Vollzug zu erleichtern.